Musik ganz allgemein

Urheberrecht bei Musik

Die Musik gehört dem, dessen geistige Schöpfung sie ist. Ein Lied entsteht mit der Erschaffung durch einen Komponisten. Haben etwa einen Liedtext mehrere Leute komponiert, sind diese sogenannte Miturheber. Durch das Urheberrecht sind dabei die niedergeschriebenen Texte oder Noten geschützt. Blanke Ideen sind nicht gesichert. Kurz gesagt: Das Urheberrecht enthält Klauseln, die Kompositionen und das Schaffen schützen.

Personen, die ein fremdes Musikstück verwenden möchten, müssen dafür bestimmte Rechte erwerben. Auch covern darf man nicht ohne Erlaubnis. Dies muss beim Urheber erfragt sowie erkauft werden. Urheberrechtsverletzungen werden hart geahndet. Komponisten können dafür einen Unterlassungsanspruch erwirken und Schadensersatz fordern. Dazu zählt auch, dass öffentliche Musikevents bei der GEMA angemeldet werden müssen.

GEMA — für Musiknutzung bezahlen?

Ausgesprochen heißt GEMA: Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte. Sie ist eine Gemeinschaft von Komponisten, Musikern und Verlegern. In Deutschland wurde die erste Organisation (AFMA — Anstalt für musikalische Aufführungsrechte 1903 auf Initiative des Komponisten Richard Strauß gegründet.

Das Beispiel dazu gab die französische SACEM — Syndicat des Auteurs, Compositeurs et Editeurs de Musique —, die bereits 1853 gegründet wurde. Sie soll auf den Dramatiker und Librettisten Ernest Bourget zurückgehen. Und zwar, weil er im Restaurant Les Ambassadeurs in Paris die Bezahlung verweigerte, mit dem Verweis, dass hier seine Musik ohne Bezahlung gespielt wurde. Der Streit zwischen dem Wirt und dem Komponisten wurde 1849 vor Gericht ausgetragen.

Im Laufe der Jahre gab es auch innerhalb der GEMA Diskrepanzen, die zu Neuformierungen führten. Jedoch sind die Richtlinien im Kern bis heute etwa gleichgeblieben. Die GEMA verwaltet heutzutage die Nutzungsrechte der Werke ihrer Mitglieder, bestehend aus Textern, Verlegern und Komponisten. Gegen Zahlung einer Gebühr überlässt sie die Erzeugnisse Nutzern wie etwa Radioanstalten, Plattenfirmen und Veranstaltern öffentlicher Events. Daneben stellt sie die Einhaltung des Urheberrechts sicher. Gleichzeitig kümmert sie sich um Strafmaßnahmen bei Verletzungen.

Wer sich von der GEMA vertreten lassen möchte, muss sämtliche künstlerische Arbeit dort anmelden. Eine Mitgliedschaft ist jedoch freiwillig. Alle Rechte gehören dem Urheber. Möchte ein Urheber seine Rechte nicht wahrnehmen, auch wenn es nicht vorteilhaft wäre, braucht er sie nicht der GEMA zu übertragen. Nutzer dagegen müssen Rechte für die Nutzung gegen eine Zahlung erwerben. Diese wird dann nach Abzug einer Gebühr für Verwaltung und Ähnliches an den „Eigentümer“ ausgeschüttet.

Schlussbemerkung

Werke fallen nur bestimmte Zeit unter das Urheberrecht. Es erlischt siebzig Jahre nach dem Tod eines Komponisten. Danach gilt die Komposition als gemeinfrei. Und ihre Verwertung und Verbreitung ist auch ohne Zustimmung des „Eigentümers“ möglich.

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