Keine Angst vor der Drosselung: Warum § 14a EnWG Ihre E-Mobilität sichert Die Formulierung „Drosselung auf 4,2 kW“ klingt zunächst nach einem erheblichen Einschnitt. Tatsächlich bedeutet sie jedoch keine dauerhafte Abschaltung und keinen willkürlichen Zugriff auf die private Wallbox. § 14a EnWG schafft seit dem 1. Januar 2024 einen Rahmen, mit dem Verteilnetzbetreiber steuerbare Verbrauchseinrichtungen …



